| 50 Jahre vatikanischer Einheitsrat |
Am 5. Juni 1960, an einem Pfingstsonntag, errichtete der selige Papst Johannes XXIII. mit dem Motu Proprio „Superno Dei Nutu", zusammen mit elf vorbereitenden Kommissionen für das Zweite Vatikanische Konzil, ein Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen. Der erste Präsident, dem Papst Johannes die Verantwortung für das Sekretariat anvertraute, war Augustin Kardinal Bea, auf den Johann Kardinal Willebrands im Jahr 1969 folgte. Edward Idris Kardinal Cassidy übernahm die Leitung 1989, gefolgt von Walter Kardinal Kasper im Jahr 2001.
Seit 1. Juli dieses Jahres ist Erzbischof Kurt Koch der Präsident.
Das Datum der Feier wurde ausgewählt, weil zur gleichen Zeit die Vollversammlung des Einheitsrates tagt, die am 15. November zusammentritt und bis zum 19. November andauert. Sie beschäftigt sich mit dem Thema: „Auf zu einem neuen Stadium des ökumenischen Dialogs".
Der Vatikan erklärt Struktur, Aufgabe und Ziel des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen:
GESCHICHTEDie Anfänge des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen sind eng mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil verbunden. Es war der Wunsch von Papst Johannes XXIII., die Beteiligung der katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung zu einem Hauptanliegen des Konzils zu machen. Daher schuf er am 5. Juni 1960 ein »Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen« als eine der vorbereitenden Konzilskommissionen und ernannte Kardinal Augustin Bea zu dessen Präsidenten. Dies war das erste Mal, daß der Heilige Stuhl ein Amt errichtete, das ausschließlich ökumenische Fragen behandeln sollte.
Ziel und Aufgabe der ökumenischen Bewegung werden im Ökumenismusdekret folgendermaßen beschrieben: »Unter der 'Ökumenischen Bewegung' versteht man Tätigkeiten und Unternehmungen, die... zur Förderung der Einheit der Christen ins Leben gerufen und auf dieses Ziel ausgerichtet sind« (Nr. 4). Getreu dieser Vorgabe hat der Einheitsrat eine doppelte Aufgabe: Zum einen ist er damit betraut, gemäß dem Ökumenismusdekret Unitatis Redintegratio einen authentischen ökumenischen Geist innerhalb der katholischen Kirche zu fördern; diesem Zweck diente die Veröffentlichung des Ökumenischen Direktoriums in den Jahren 1967 und 1970; 1993 erschien eine revidierte Fassung unter dem Titel »Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus«. Der Einheitsrat nimmt seine Aufgabe in Zusammenarbeit mit den verschiedenen anderen Dikasterien der Römischen Kurie wahr. Denn die Zuständigkeit verschiedener anderer Dikasterien erstreckt sich oftmals auch auf Bereiche, die einen Beitrag zum Dialogauftrag der katholischen Kirche leisten können und in den Dienst der Beziehungen zu allen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu stellen sind. * mit der Orthodoxen Kirche * mit der Koptisch-Orthodoxen Ki rche * mit den Malankarisch-Orthodoxen Kirchen * mit der Anglikanischen Gemeinschaft * mit dem Lutherischen Weltbund * mit dem Weltbund der Reformierten Kirchen * mit dem Methodistischen Weltbund * mit dem Baptistischen Weltbund * mit der Christlichen Kirche (Disciples of Christ) * mit einigen Pentekostalen Gruppen. Außerdem steht der Einheitsrat mit einigen evangelikalen Gemeinschaften in Verbindung.
Der Einheitsrat steht unter der Leitung eines Kardinalpräsidenten, dem ein Sekretär und ein Untersekretär zur Seite stehen. Die Pflege der Beziehungen zu den anderen Konfessionen werden von zwei Sektionen wahrgenommen:
Infolge der seinerzeitigen Mitwirkung des Einheitssekretariates bei der Vorbereitung der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung ist der Einheitsrat mit der Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit bei der Übersetzung und Verbreitung der Heiligen Schrift (Dei Verbum, Nr. 22) betraut. Dabei hat er die Gründung der Katholischen Bibelföderation gefördert, mit der er in engem Kontakt steht. Gemeinsam mit dem Weltbund der Bibelgesellschaften hat er 1968 Richtlinien für die interkonfessionelle Zusammenarbeit bei der Übersetzung der Bibel veröffentlicht, die 1987 revidiert wurden.
Seit seiner Gründung im Jahre 1963 hat das Komitee den Auftrag, zwischen der katholischen Kirche und den Orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition sowie den Orientalisch Orthodoxen Kirchen den Austausch von Studenten zu fördern, die an katholischen oder orthodoxen Universitäten, Fakultäten und Akademien fortgeschrittene theologische Studien aufnehmen oder spezifische kirchliche Disziplinen studieren möchten. Ein internationales Komitee für die Vergabe von Stipendien tritt jedes Jahr im März zusammen.
Am 22. Oktober 1974 errichtete Papst Paul VI. eine Kommission für die religiösen Beziehungen mit den Juden als ein eigenes Amt, das jedoch mit dem Einheitsrat eng verbunden ist. Dies kommt bereits dadurch zum Ausdruck, daß der Kardinalpräsident des Einheitsrates zugleich Präsident dieser Kommission ist; der Sekretär des Einheitsrates ist gleichzeitig deren Vizepräsident. Ein hauptamtlicher geschäftsführender Sekretär nimmt die laufenden Geschäfte der Kommission wahr. Um die Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils umzusetzen, veröffentlichte die Kommission Richtlinien und Vorschläge für die Ausführung der Konzilserklärung »Nostra Aetate« Nr. 4 (1974) sowie Anmerkungen zur korrekten Darstellung von Juden und Judentum in Predigt und Katechese innerhalb der römischkatholischen Kirche (1985). |
Siehe auch:
Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus
und
Quellen: zenit.org , kath.net, Vatican.va, oekumenisches_direktorium, CiD
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