Baden-Württemberg verweigert den Zeugen Jehovas als erstes Bundesland die rechtlichen Privilegien als Religionsgemeinschaft. Sie werden bis auf weiteres nicht mit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Am Ende werden wohl die Gerichte über den Status der strenggläubigen Gruppierung entscheiden müssen.
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Der schriftliche Ablehnungsbescheid wurde jetzt den Zeugen Jehovas in Baden-Württemberg zugestellt.
(Meldung in der SZ/BZ vom 17. Februar 2011).
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