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Geschrieben von Dr. Martin Christian Dippon   
Montag, 3. März 2008

Noch einmal: Heil und Apostelamt

Stammapostel Wilhelm Leber nimmt Stellung zur Frage nach der Sündenvergebung in Bezug auf das Apostelamt

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Stammapostel Leber am 26. November 2006 in Osnabrück

In seinem zwölf Punkte umfassenden Monats-Rundschreiben für Amtsträger des Monats März 2008, geht der nordrhein-westfälische Gebietskirchenpräsident Armin Brinkmann u.a. auf das Thema "Sündenvergebung und Apostelamt" ein.

Zum Thema "Sündenvergebung und Apostelamt" zitiert Armin Brinkmann den Stammapostel, der anlässlich der [->] Bezirksapostelversammlung in Toronto im Oktober 2007, einige Hinweise zu dieser Fragestellung gegeben hatte. Demnach sagte der Kirchenpräsident der Neuapostolischen Kirche in Toronto:

Zitat:

„In einem Gottesdienst habe ich darauf hingewiesen, dass die Sündenvergebung an das Apostelamt gebunden ist. Ich will nun im Folgenden zusammenhängend meine Sicht erläutern.
Am deutlichsten ist die Vollmacht zur Sündenvergebung in Johannes 20,23 formuliert: ‚Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.’ Eine gewisse Parallelität besteht zu Matthäus 18,18: ‚... Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein.’

In beiden Fällen ist der Adressatenkreis jedoch nicht genau eingegrenzt; es ist hier lediglich von Jüngern die Rede, nicht aber von Aposteln. Man kann zwar manches Mal, wenn von den Jüngern die Rede ist, anhand von Parallelstellen folgern, dass eigentlich die Apostel gemeint sind; aber gerade an diesen zentralen Stellen lässt sich das nicht festmachen.
Es gibt grundsätzlich zwei entgegengesetzte Auffassungen.
Die eine Auffassung ist es, dass diese Vollmacht sozusagen in die Gemeinde hineingelegt wurde, also nicht an ein Amt gebunden ist.
Die andere Auffassung geht davon aus, dass es hier um eine spezielle Amtsvollmacht
geht. Die Neuapostolische Kirche vertritt die letztgenannte Deutung.

Meine Sicht ist die folgende: Die erstgenannte Auffassung, die davon ausgeht, dass die Vollmacht zur Sündenvergebung in die Gemeinde hineingelegt worden ist, führt schnell zu dem Schluss, dass es einer eigentlichen Freisprache zur Sündenvergebung und eines freisprechenden Amtes gar nicht bedarf. Dann genügte allein schon die Berufung auf das Opfer Christi. Kann der Herr das hier gemeint haben?
Der Herr hat ja in einigen speziellen Situationen selbst Sündenvergebung ausgesprochen. Als Jesus Christus die oben zitierten Vollmachten gab, haben die Jünger diese Geschehnisse gewiss bedacht. Meines Erachtens wird also die Auffassung, dass es keiner ausdrücklichen Sündenvergebung bedarf, hier nicht gestützt. Darum kann man sehr wohl die zweite Auffassung vertreten, wonach die Vollmacht zur Sündenvergebung an ein Amt gebunden ist. Das einzige Amt, das zu dieser Zeit existierte, war aber das Apostelamt. Somit wird die Auffassung unserer Kirche unterstrichen.
Noch ein weiteres Argument kann man hinzuziehen: Unmittelbar bevor der Herr nach Johannes 20,23 die Vollmacht zur Sündenvergebung erteilte, heißt es in Vers 22: ‚Und als er das gesagt hatte, blies er sie an und spricht zu ihnen: Nehmt hin den Heiligen Geist!’  Man kann also daraus folgern, dass die Sündenvergebung nur aus der Kraft des Heiligen Geistes heraus möglich ist.  Die Kraft des Heiligen Geistes ist aber gewiss besonders im Apostelamt konzentriert. Das Apostelamt wird in 2. Korinther 3,8 bezeichnet als ‚das Amt, das den Geist gibt’.

Nun stellt sich natürlich die Frage, was ist mit all den Menschen um uns, die nie die Freisprache durch einen Apostel oder einen von ihm Bevollmächtigten erlebt haben?

Ich muss darauf sagen: Ich weiß es nicht.
Ich möchte aber folgende Gesichtspunkte anführen: Wir haben ein ausgeprägtes Entschlafenenwesen. Nach unserem Glauben können auch in den Jenseitsbereichen noch die Sünden vergeben werden. Zum anderen ist schon im Alten Testament bezeugt, dass der Herr über die Sünden hinwegsieht, wenn man ernsthaft darum bittet und bemüht ist, in seinen Wegen zu wandeln. Im alten Bund gab es das vollgültige Opfer Christi aber noch nicht. Kann man daraus vielleicht den Schluss ziehen, dass auch heute der Herr über die Sünden ernsthafter Christen hinwegsieht, so sie in aufrichtiger Reue stehen und bemüht sind, nach seinem Willen zu handeln?
Ich kann darauf keine abschließende Antwort geben."

Zitatende

Noch einmal: Heil und Apostelamt

Ein Kommentar von Martin Christian Dippon

Die Frage nach der Heilsnotwendigkeit des Apostelamtes ist offenbar ein Dauerbrenner innerhalb der NAK geworden. Denn wieder einmal sieht sich der Stammapostel dazu veranlasst, nochmals das zu wiederholen, was in Uster und Osnabrück ohnehin schon gesagt worden war. So sollen hier auch noch einmal die Kritikpunkte vorgebracht werden, die an die Lehrmeinung der NAK zu stellen sind.

In Toronto bezieht sich der Stammapostel auf die sog. Gemeinderede in Mt 18, den Schluss des Johannesevangeliums und den zweiten Korintherbrief des Apostels Paulus um zu zeigen, dass das Apostelamt der neuapostolischen Kirche zur Erlangung des Heils notwendig sei. Zugleich gesteht er ein, dass er über die Reichweite von Gottes Gnade kein Urteil fällen könne. Letzteres klingt erfreulich undogmatisch, ist aber, bei Lichte betrachtet, nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit christlicher Demut. Denn kein Mensch gehört auf den Stuhl Gottes und daher überlässt der Christ solcherlei Fragen ohnehin allein Gott, vor dessen Richtstuhl er sich einmal wird selbst verantworten müssen, wie uns die Evangelien (vgl. Mt 25) und Paulus nahe legen (vgl. 1Kor 3,12ff; 2Kor 5,10 und Röm 14,12).

"Klärung" durch dogmatische Setzung
Betrachtet man nun die Argumentation des Stammapostels, so krankt sie an verschiedenen oder, wie man auch sagen könnte, an den üblichen Punkten: Da werden zum einen die Evangelien als exakte historische Darstellungen gelesen. Dass jeder Evangelist bzw. jedes Evangelium seine besondere theologische Aussage und daher seine eigene Konzeption besitzt, wird entweder nicht gesehen oder stillschweigend übergangen. Zum andern stellt die Unkenntnis der altgriechischen Sprache ein ernstes Problem dar, denn der Stammapostel bezieht sich im zweiten Korintherbrief schlichtweg auf eine falsche Übersetzung. Schließlich wird das, was sich nicht eindeutig klären lässt oder sich widerspricht, kurzerhand durch dogmatische Setzung „geklärt“. Doch sehen wir näher zu.

Nach allgemeiner Auffassung der neutestamentlichen Forschung wurde das Matthäusevangelium von einem Judenchristen vermutlich um 90 n. Chr und vielleicht in Syrien verfasst. Unabhängig davon, wie man den konkreten Aufbau des Evangeliums interpretiert, lassen sich fünf Redenblöcke erkennen, die jeweils mit dem stereotypen Satz „Und es begab sich, als Jesus diese Rede/Gebote/Gleichnisse vollendet hatte“ abgeschlossen werden (vgl. Mt 7,28; 11,1; 13,53; 19,1 und 26,1, wo es bezeichnender Weise heißt: „als Jesus alle diese Reden vollendet hatte“). Die Forschung spricht daher von der Bergrede (Mt 5-7), der Aussendungsrede (Mt 10), der Gleichnisrede (Mt 13), der Gemeinderede (Mt 18) und der Endzeitrede (Mt 24-25). Es liegt nahe, die fünf Redenblöcke als Analogie zu den fünf Büchern der Tora zu verstehen. Jesus bringt die neue, eschatologische Tora (dt.: „Weisung“), die nicht mehr überboten werden kann. Als Adressatenkreis der Reden wird durchweg der Jüngerkreis angegeben, nur die Aussendungsrede ergeht bei Mt ausdrücklich an die Zwölf Jünger, analog zu den Evangelien nach Markus und Lukas. Auch dies ist nur vom AT her angemessen zu interpretieren: Die Anzahl der Jünger entspricht den zwölf Stämmen Israels. Die Zwölf stehen damit für das endzeitliche Gottesvolk, das Jesus zu sammeln im Begriff ist. An ein „Apostelamt“ i. S. der NAK , das bereits die Existenz der Kirche voraussetzt, ist hier freilich noch nicht gedacht, denn der eigentliche Adressat des Evangeliums ist zunächst das Volk Israel. Wir befinden uns hier noch vollkommen auf jüdischem Boden, denn die Heidenmission erfolgt erst nach Ostern. Der judenchristliche Evangelist hat diese Unterscheidung bei der Komposition der fünf Reden seines Evangeliums fraglos im Blick und so lässt sich vor diesem Hintergrund klar sagen, dass der Adressatenkreis in den übrigen vier Reden alle Jünger betrifft, man könnte auch sagen, die Gemeinde als ganze. Die Vollmacht der Vergebung liegt damit tatsächlich in Händen der Gemeinde, die (V. 17) auch über die Zugehörigkeit bzw. die Exkommunikation entscheidet. Dass diese Verse nur angemessen im Kontext zu verstehen und zu interpretieren sind (in V. 21ff folgt das Gleichnis vom Schalksknecht!), versteht sich von selbst, ebenso, dass dies auf diesem Raum nicht geleistet werden kann (vgl. dazu die Kommentare, zur Wirkungsgeschichte v.a. Ulrich Luz, Das Evangelium nach Matthäus Bd. 3, Zürich u. Neukirchen-Vluyn 1997, 47ff).

"Johanneisches Pfingsten" lehnt exklusive Deutung auf die Apostel ab
Demgegenüber liegt bei Johannes eine andere Konzeption vor. Für Johannes ist der Gekreuzigte der Erhöhte. In Jesu Sterben hat sich die Liebe Gottes zum Kosmos erfüllt. Hartwig Thyen zeigt in seinem Kommentar, dass Joh 20,22f sich dann in seinem vollen Sinngehalt erschließt, wenn man die gesamte Bibel und die kosmische Bedeutung der göttlichen Erlösung vor Augen hat. Er bemerkt zur Stelle: „Gewiss nicht absichtslos versetzt der mit der Gabe des Heiligen Geistes verbundene Hauch Jesu die Hörer/Leser dieser Erzählung in die Atmosphäre der Genesis, wo Gott dem aus Erde geformten Adam seinen Lebensodem einhauchte, so dass er zu einem lebendigen Wesen wurde (Gen 2,7 LXX). Wir haben hier also den Anfang der neuen Schöpfung vor Augen. Gerade darum halten wir es [...] auch für wenig wahrscheinlich, dass die Gabe des Geistes und der ‚Schlüsselgewalt’ (vgl. Mt 16,18f; 18,18) als Verleihung eines besonderen Amtscharismas an einen entsprechend begrenzten Kreis von Jüngern verstanden werden darf.“ (Thyen, Das Johannesevangelium, Tübingen 2005, 747). In gleicher Weise urteilt auch sein katholischer Kollege Rudolf Schnackenburg (Das Johannesevangelium Bd. 3, Freiburg u.a. 1975, 385ff), der die Verse als „johanneisches Pfingsten“ versteht und eine exklusive Deutung auf die Apostel ausdrücklich ablehnt. Sie hat auch im Text keinerlei Anhalt.

Amt und Gemeinde als isolierte Institution
Der Stammapostel lehnt nun die sich von Text her ergebende Deutung, die Vergebung sei in die Gemeinde hineingelegt, mit dem Argument ab, sie führe schnell zu dem Schluss, „dass es einer eigentlichen Freisprache zur Sündenvergebung und eines freisprechenden Amtes gar nicht bedarf“. Wenn diese Bedenken auch keinesfalls von der Hand zu weisen sind, sind sie auch wiederum keinesfalls zwingend – wobei freilich zu klären wäre, was überhaupt unter einer „eigentlichen Freisprache zur Sündenvergebung“ zu verstehen ist. Zwingend sind die Bedenken nur, wenn man Amt und Gemeinde als isolierte Institutionen betrachtet, was keinesfalls überzeugen kann. Rudolf Schnackenburg bemerkt daher zur Frage der Amtsvollmacht in Joh 20,23: „Im Sinne des Evangelisten ist eine Beschränkung auf die ‚elf Apostel’ nicht haltbar; aber wenn der Sendungsauftrag und die Heilsvollmacht (auch nach Mt 28,18ff) der Jüngergemeinde als solcher gelten, können doch bestimmte Funktionen und Vollmachten gemäß einem sich abklärenden Amtsverständnis den Amtsträgern vorbehalten werden, wie dies ähnlich für den Vorsitz bei der Eucharistiefeier zu beobachten ist.“ (a.a.O. 388) Tatsächlich finden sich hierarchische Amtsstrukturen bereits Ende des 1. Jahrhunderts. Im wohl gegen 96/97 n. Chr. abgefassten Klemens-Brief kann man dazu folgendes lesen: „Die Apostel empfingen die frohe Botschaft für uns vom Herrn Jesus Christus; Jesus, der Christus, wurde von Gott gesandt. Christus kommt also von Gott, und die Apostel kommen von Christus her; beides geschah demnach in schöner Ordnung nach Gottes Willen. Sie empfingen also Aufträge, wurden durch die Auferstehung unseres Herrn Jesus Christus mit Gewissheit erfüllt und durch das Wort Gottes in der Treue gefestigt, zogen dann mit der Fülle des Heiligen Geistes aus und verkündeten die frohe Botschaft von der Nähe des Gottesreiches. So predigten sie in Stadt und Land und setzten Erstlinge nach vorhergegangener Prüfung im Geiste zu Bischöfen und Diakonen für die künftigen (!) Gläubigen ein.“ (Kl 42,1-4 Übers. Joseph A. Fischer, Die apostolischen Väter, Darmstadt 1998. Vgl. dort auch das in der Einführung S. 10f Gesagte) Auch in den Briefen des Ignatius von Antiochien († ca. 107) findet sich ein Episkopat mit Weisungsbefugnis gegenüber der Gemeinde (vgl. etwa Ign. Eph 2,2).

Daraus geht hervor, dass die Christenheit am Ende des 1. Jahrhunderts unbeschadet dessen, dass die Vergebung der Sünden der ganzen Gemeinde anvertraut war, dennoch eine episkopale Amtshierarchie kannte – wobei freilich zu fragen wäre, was hier unter einem „Amt“ zu verstehen ist. Ebenso wird klar, dass auf die Zeit der Apostel als längst vergangen zurückgeblickt wird. Wer also eine Gemeinde ohne jegliche Amtshierarchie propagiert oder – wie die NAK – eine Kirche nur auf Basis von lebenden Aposteln als vollgültig ansieht, muss bereits die Zeit ab etwa den 70er Jahren n. Chr. zum Verfallsstadium erklären – eine Zeit, in der mit den Evangelien, den katholischen Briefen, den Pastoralbriefen sowie der Offenbarung der Großteil des Neuen Testaments erst verfasst wird. Es ist einleuchtend, dass beide Extrempositionen schlechterdings unhaltbar sind.

Was ist hier unter einem "Amt" zu verstehen?
Noch ein Wort zu Paulus. Die vom Stammapostel zitierte Stelle aus 2Kor 3,8 ist bei Luther eine glatte Fehlübersetzung und als solche leider auch in der Revision der Lutherbibel von 1984 belassen worden. Auch dieser Vers ist nur im Kontext und nicht isoliert zu verstehen. Thema des ganzen Abschnittes ist nicht das Amt oder ein Amtsverständnis, sondern die Antithese von Gesetz und Evangelium (vgl. dazu die Kommentare und Otfried Hofius, Gesetz und Evangelium nach 2. Korinther 3, in: Ders., Paulusstudien, Tübingen 1989, 75-120.) Die Verse 7 und 8 lauten möglichst wörtlich: „(7) Wenn aber [schon] der Dienst des Todes – in Buchstaben auf Steinen gemeißelt [gemeint ist die Sinai-Tora] – in Herrlichkeit geschah, so dass die Söhne Israels wegen des vergehenden Glanzes seines Angesichts nicht auf das Angesicht Moses hinblicken konnten, (8) um wie viel mehr wird der Dienst des Geistes in Herrlichkeit sein?“ Der neuapostolischen Interpretation, dass das Apostelamt „den Geist gebe“, ist damit nicht haltbar [Zu Apg 8 ist an anderer Stelle schon das Nötige gesagt worden. Ihr wäre schließlich noch das Wort aus Gal 3,2 entgegenzuhalten, wo der Apostel den „behexten Galatern“ die Frage stellt: „Dies nur will ich von euch erfahren: Habt ihr den Geist aufgrund von Werken des Gesetzes empfangen oder aus dem Hören/der Botschaft des Glaubens?“
Paulus ist also weit davon entfernt, die Empfangnahme des Heiligen Geistes auf eine sakramentale Handlung einzuschränken – es sei denn, man versteht die Verkündigung des Evangeliums ebenfalls als Sakrament. Zuletzt wäre noch darauf hinzuweisen, dass Paulus gerade im Galaterbrief die Empfangnahme seines Apostelamtes durch Ordination rigoros ablehnt, denn er eröffnet das Präskript mit den Worten: „Paulus, Apostel nicht von Menschen, auch nicht durch einen Menschen, sondern durch Jesus Christus und Gott, den Vater, der ihn von den Toten auferweckt hat.“ Auch 1Kor 9,1 redet von der Empfangnahme des Apostolates durch den Auferstandenen.

Was folgt aus dem Gesagten für die NAK?
Zunächst, dass die Versuche, die Heilsnotwendigkeit des neuapostolischen Apostelamtes biblisch zu begründen, zum Scheitern verurteilt sind. Daran ist nicht zu rütteln. Daraus folgt weiterhin, dass sich die NAK eine differenziertere Lektüre und Interpretation der Bibel zu eigen machen sollte und schließlich, dass die Gesamtstruktur der Kirche bzw. ihr Profil auch dann nicht in Bausch und Bogen verworfen werden muss, wenn man die alt- und neutestamentlichen Texte ernst nimmt. So gab es, die Didache bezeugt dies, auch Ende des 1. Jahrhunderts noch charismatische Wanderapostel, die sich nicht wie die Apostel der frühen Zeit als Auferstehungszeugen verstanden, sondern wohl als Gemeindeapostel, als „Gesandte“ oder „Boten“ der Gemeinde. Schließlich ist ein „apostolos“ nichts anderes als ein Gesandter oder Bote seines Senders, der eben auch die Gemeinde sein kann. Einen Exklusivitätsanspruch i.S. des neuapostolischen Apostelamtes erhoben diese Wandercharismatiker freilich nicht. Ebenso wurde sichtbar, dass sich bereits Ende des 1. Jahrhunderts Amtsstrukturen in den Gemeinden nachweisen lassen. Beide Tatsachen könnten Anknüpfungspunkte für ein neues Verständnis des Apostelamtes der NAK bieten, das sich nicht als heilsexklusiv, dafür aber als besonders vorbildlich in der Nachfolge Christi versteht. Die urchristlichen Wandercharismatiker böten hier in der Radikalität ihrer Jesusnachfolge ein Vorbild, das von der wohltemperierten Bürgerlichkeit der europäischen NAK allerdings denkbar weit entfernt ist. Eine Neubesinnung auf die intensive Nachfolge Jesu Christi könnte der NAK, deren „familiäre“ und – in Grenzen – „charismatische“ Strukturen ja durchaus erhaltenswert sind und einen Eigenwert besitzen, den entscheidenden neuen Impuls geben. In der Neubesinnung auf die Nachfolge Christi und nicht in bloßen Apologien oder dem sich abzeichnenden Trend zum Eventchristentum (EJT) wird die Kirche ihr Heil finden. Dazu braucht es aber Gottvertrauen, Mut und Entschlossenheit. Und so möchte man der NAK mit Jesus zurufen: „Duc in altum – Fahr hinaus auf die hohe See.“ (Lk 5,4)

Nachbemerkung:
Der geneigte Leser wird erkannt haben, dass es zu den angesprochenen Themen noch viel Notwendiges zu sagen gäbe. So wäre etwa das Amtsverständnis, das auch in der ökumenischen Verständigung der Großkirchen ein brennendes Thema ist, dringend näher und intensiver zu thematisieren, wobei weder exegetische noch kirchengeschichtliche und systematische Gesichtspunkte ausgeblendet werden dürften. Dasselbe gilt für die Soteriologie, die Ekklesiologie und die Sakramentenlehre, usw. Auch die Theologien der zitierten neutestamentlichen Schriften konnten in ihrem Gehalt nur angerissen werden und so bleibt der ganze Kommentar letztlich ein Fragment, das auf die allergröbsten Umrisse beschränken musste.

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