Umstrittenes Kölner Urteil: Fragwürdige Beschneidung der Religionsfreiheitt
Umstrittenes Kölner Urteil:
Fragwürdige Beschneidung der Religionsfreiheit
Freiheit der Religion bedeutet nicht nur, dass gläubige Menschen ihren Ritualen nachgehen dürfen. Vielmehr hat der Einzelne das Recht, sich für oder gegen eine Religion zu entscheiden. Mit der religiösen Beschneidung aber zwingen Eltern ihr Kind zu einem schmerzhaften Gottes-Opfer, bevor es sich dagegen wehren kann.
Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht in Deutschland und in der Europäischen Union. Das stellen unser Grundgesetz und die Charta der der EU eindeutig fest. Die meisten Menschen in diesem Land werden kaum widersprechen, wenn man sagt: Sie ist ein Menschenrecht - ob man dies nun philosophisch, ethisch, religiös, utilitaristisch, positivistisch oder wie auch immer begründet.
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