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Geschrieben von EV   
Freitag, 16. Juli 2010

Der Heilige Stuhl definiert "schwere Delikte" neu

Vatikan: Gemeinsame Eucharistie ist schwere Straftat


Eucharistiefeier - Foto: Hans-Jörg Karrenbrock via pixelio


Der Heilige Stuhl hat am Donnerstag die vor wenigen Tagen angekündigte Neufassung und Verschärfung des Kirchenrechts gegen den sexuellen Missbrauch durch Geistliche veröffentlicht.

Die neue Verschärfung des katholischen Kirchenrechts betrifft nicht nur Kindesmissbrauch und andere sexuelle Verfehlungen von Priestern. Auch gemeinsame Eucharistiefeiern mit Geistlichen anderer Konfessionen, welche die katholische Kirche nicht als 'Kirchen im vollen Sinne' anerkennt, gelten als schwerwiegend.

Die BZ schreibt am 16.7.2010: "Mit der Verschärfung des Missbrauchsrechts hat der Vatikan auch andere Vergehen als schwerwiegende Delikte definiert und deren Behandlung so der Glaubenskongregation zugeschlagen, die dadurch einen weiteren Machtzuwachs erlebt: Benedikt XVI. stärkt eine Behörde, die er als Kardinal Joseph Ratzinger früher selbst leitete und die seither als rigoros und unbeirrbar gilt. Demnach gilt nun die Weihe von Frauen ebenso als schwerwiegendes Delikt wie gemeinsame Eucharistiefeiern mit Geistlichen anderer Konfessionen oder der Missbrauch geweihter Hostien. Es scheint nicht besonders geschickt vom Vatikan, all das gleichzeitig im Kanonischen Recht festschreiben zu lassen. Schließlich könnte dies bedeuten, dass die Weihe von Frauen ähnlich schlimm ist wie Kindesmissbrauch."

Artikel weiterlesen bei: Badische Zeitung.
 
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